Zulassungsstelle, TÜV, GTÜ und Bündelungsbehörde

Natürlich war mir klar, dass die Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland nicht ganz so einfach sein kann. EU hin, EU her – unsere deutschen Behörden werden es mir schon schwer machen. Verschärfend kommen noch zwei Dinge dazu: 1. handelt es sich in meinem Fall um ein Gespann und 2. befinden wir uns in Hessen – und das ist ganz besonders kritisch.

Dennoch gehe ich die Sache direkt am Montag nach der Überführung des W650-Gespannes an. Am frühen Morgen erst mal schnell zur Zulassungsstelle und dort den Antrag für die Bündelungsbehörde geholt – eine hessische Spezialität von besonderem Schwachsinn. Dann mal versuchsweise zu einer kleinen, aber feinen GTÜ-Prüfstelle und vorgefühlt, wie es weiter gehen könnte. Da gerate ich nun an einen Fachmann par excellence, der dazu noch Motorradfahrer, Gespannfahrer, Rennfahrer und Oldtimersammler ist. Der telefoniert mit der Bündelungsbehörde und klärt, ob er die Abnahme machen darf. Bekanntlich darf ja im Westen unserer Republik nur der TÜV eine §21-Untersuchung durchführen. Da aber ein  §21-Gutachten aus dem Jahre 2004 vorliegt, ist dies eine normale HU. Das dieses Gutachten überhaupt vorliegt liegt daran, dass in Luxemburg für jedes Gespann ein §21-Gutachten des deutschen TÜV verlangt wird. Unglaublich, aber so ist es und deshalb liegt mir auch dieses Gutachten vor.

So sieht die Angelegenheit also erst mal ganz positiv aus – bis sich eine Ungereimtheit heraus stellt: Das Gutachten beschreibt die eingebaute Motek-Schwinge mit Hagon-Stoßdämpfern – eingebaut sind aber Bilstein-Dämpfer. Hagon austragen und Bilstein eintragen darf aber wie vorab erwähnt nur der TÜV, nicht jedoch GTÜ oder Dekra. Und der TÜV verlangt garantiert ein Gutachten über die Eignung der Bilstein-Dämpfer in der Motek-Schwinge.

Puh, jetzt wird mir klar, dass diese Sache kompliziert wird. Jeder Kenner der Gespannszene weiß, wie schwer die Fa. Motek telefonisch zu erreichen ist – beim letzten mal hab ich Tage dafür gebraucht. Bilstein verweist auf den Schwingenhersteller, der Gespannbauer nennt die Umtragerei zu recht kleinkariert und so komme ich für heute keinen Schritt weiter. Also eigentlich kann mir nur Motek helfen und so werde ich in den kommenden Tagen weiter versuchen, die Firma zu kontaktieren. Eine email schick ich noch los und dann gebe ich für diesen Tag auf. Aber es glaube niemand, dass mir dieses Tohubawohu den Spass am W650-Gespann nehmen kann – niemals!

Hier packen wir das Gespann erneut auf den Hänger, um es zur GTÜ nach Laubach zu fahren. Hätten wir es gestern doch eigentlich gleich dort belassen können.

Der GTÜ-Ingenieur ist ein Genie und unglaublich findig und hilfreich, gegen die hessischen Zulassungsbestimmungen ist er aber auch machtlos. Dennoch bleibt ein extrem positiver Eindruck, denn soviel Unterstützung einschließlich Recherche habe ich noch nirgendwo erfahren.

Wir fahren das Gespann also zurück und dann betrachte ich mir das gute Stück in seiner neuen Umgebung noch einmal ausgiebig. Heute gefällt mir das Gespann noch besser als gestern. Die W ist einfach wunderschön.

Das Däschlein S500C Boot ist eine wahre Augenweide - und könnte nur durch eine Watsonian 1,5-Sitzer Boot getopt werden. Gut, am Boot hätte ich lieber ein Speichenrad als die PKW-Felge, aber der 145-Reifen hat natürlich seine Vorteile.

Ein paar winzige Kleinigkeiten werde ich mittelfristig aber wohl doch ändern: Die etwas schlampige Holzunterlage des Gepäckträgers, die Gummilappen an den Kotflügeln, vielleicht die Beleuchtungskörper am Seitenwagen - viel mehr fällt mir aber schon nicht mehr ein.

55.000 km sind natürlich nicht wenig, aber aus dem W-Forum weiß ich, dass etliche Ws bereits die 100.000er Grenze geknackt haben. Bin also erst einmal optimistisch und vertraue der japanischen Qualität. Habe schließlich vor ca. 30 Jahren mal eine 750er Honda K2 mit 88.000 km auf der Uhr gekauft und bin nach einem Ölwechsel damit direkt auf eine 7000 km-Tour durch Skandinavien gestartet. Natürlich hat die Honda gehalten, und ich hoffe, dass die Kawa genau so gut sein wird.